Der Kirchenvorstand unserer Kirchengemeinde
Unsere Aufgaben
Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe, strategische Fragen der Gemeindeentwicklung, wie das Profil der Kirchengemeinde, Schwerpunktsetzungen und Kooperationen, festzulegen. Vor allem durch Personalentscheidungen bei Pfarrstellenbesetzungen und bei der Anstellung kirchlicher Mitarbeitenden werden Weichen der Gemeindeentwicklung gestellt.
Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher entscheiden über die Rahmenbedingungen für die Gottesdienste, fördern das Vertraut werden mit dem christlichen Glauben, tragen Verantwortung für die Kontaktgestaltung zu allen Gemeindegliedern, entscheiden, wie die evangelische Lehre vor Ort mit Leben gefüllt wird, achten auf die Umsetzung der „Leitlinien kirchlichen Lebens“, also der evangelischen Lebensordnung, kümmern sich um die Gewinnung und Motivation ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stärken die Einheit der Gemeinde und arbeiten bei Konflikten auf Lösungen hin.
Unsere Verantwortung
Der Kirchenvorstand hat Verantwortung für die Gebäude der Kirchengemeinde, sowie für Kindertagesstätten und diakonische Einrichtungen, die im Besitz der Gemeinde sind. Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher verwalten das Vermögen der Gemeinde: Sie beschließen den Haushaltsplan, sind für die Erhebung der Kirchgeldes zuständig und entscheiden über die Verwendung ortskirchlicher Kollekten.
Der Kirchenvorstand wird für eine Amtszeit von 6 Jahren von den Mitgliedern der Kirchengemeinde gewählt.
Kirchenvorsteher/innen der Amtsperiode 2024-2030
Tomas Axmann, Heike Bächler, Bettina Dengler, Johann Dorn, Nicole Ebenau, Karin Mehr, Christoph Rüd, Korbinian Rössle, Hans Vogel, Bettina Walter
Kontakt
Sie haben Fragen, Anmerkungen oder möchten Ideen einbringen? Sprechen Sie uns einfach in den Gottesdiensten oder bei anderen Veranstaltungen an.
Sie erreichen uns bald auch über die jeweiligen elkb-E-mail-Adressen.