Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe, strategische Fragen der Gemeindeentwicklung, wie das Profil der Kirchengemeinde, Schwerpunktsetzungen und Kooperationen, festzulegen. Vor allem durch Personalentscheidungen bei Pfarrstellenbesetzungen und bei der Anstellung kirchlicher Mitarbeitenden werden Weichen der Gemeindeentwicklung gestellt.

Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher entscheiden über die Rahmenbedingungen für die Gottesdienste, fördern das Vertraut werden mit dem christlichen Glauben, tragen Verantwortung für die Kontaktgestaltung zu allen Gemeindegliedern, entscheiden, wie die evangelische Lehre vor Ort mit Leben gefüllt wird, achten auf die Umsetzung der „Leitlinien kirchlichen Lebens“, also der evangelischen Lebensordnung, kümmern sich um die Gewinnung und Motivation ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stärken die Einheit der Gemeinde und arbeiten bei Konflikten auf Lösungen hin.

Der Kirchenvorstand hat Verantwortung für die Gebäude der Kirchengemeinde, sowie für Kindertagesstätten und diakonische Einrichtungen, die im Besitz der Gemeinde sind. Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher verwalten das Vermögen der Gemeinde: Sie beschließen den Haushaltsplan, sind für die Erhebung der Kirchgeldes zuständig und entscheiden über die Verwendung ortskirchlicher Kollekten.

Der Kirchenvorstand wird für eine Amtszeit von 6 Jahren von den Mitgliedern der Kirchengemeinde gewählt.

Für die Amtsperiode 2018 – 2024 gehören dem Kirchenvorstand als gewählte und berufene Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge an:

  • Heike Bächler
  • Werner Christl
  • Bettina Dengler
  • Johann Dorn
  • Nicole Ebenau
  • Anja Hafran
  • Waltraud Ibele
  • Gudrun Kempter
  • Karin Mehr (Vertrauensfrau)
  • Catharina van der Meij
  • Peter Nachtmann (Stellvertretender Vertrauensmann)
  • Bettina Walter